Wir möchten alle Interessierten zu unserer Informationsveranstaltung „Erben und Vererben“ einladen.
Viele Angehörige von Menschen mit Beeinträchtigung machen sich große Sorgen darüber, wer sich nach ihrem Tod um ihre Kinder kümmert und wie sie finanziell abgesichert werden können. Wie ist eine letztwillige Verfügung zu gestalten, wenn sie dem Kind die weitestgehenden Vorteile verschaffen soll? Mit einem sog. „Behindertentestament“ kann dem Kind mit dieser speziellen rechtlichen Konstruktion der Vor- und Nacherbschaft Vermögen übertragen werden, auf das der Sozialleistungsträger keinen Zugriff hat.
Der Angehörigen- und Betreuerbeirat und die Geschäftsführung des Stifts Tilbeck laden Sie deshalb herzlich zu einer Informationsveranstaltung zu diesem wichtigen Thema ein.
Samstag 20.09.2025, 10:00 Uhr – ca. 12:00 Uhr, Fortbildungsraum (Eingang über den Kapellenplatz) der Bezirksregierung in Tilbeck, Tilbeck 2, Havixbeck.
Frau Maike Bergkeller, Rechtsanwältin in der Kanzlei Kaven-Voß-Moorkamp-Bergkeller aus Münster Hiltrup, die sich schwerpunktmäßig mit den Rechten der Menschen mit Beeinträchtigung und ihren Angehörigen beschäftigt, wird über dieses Thema in einem Vortrag referieren. Anschließend wird es genügend Zeit für Ihre konkreten Fragen und Anliegen geben.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und bitten Sie, sich bis zum 15. September 2025 für die Veranstaltung anzumelden: Anmeldung zur Informationsveranstaltung „Erben und Vererben“