Angehörige/Betreuer
Thema Arbeit und Beschäftigung
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf Fragen, die Sie sich als Angehöriger oder Betreuer vielleicht stellen, wenn es um das Thema Arbeit und Beschäftigung für einen Menschen mit Behinderung geht.
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Aufnahme in die Werkstatt finden Menschen mit Behinderung, die die Aufnahmevoraussetzungen gem. § 136 SGB IX erfüllen, ihre Schulpflicht absolviert haben und in dem uns zugewiesenen regionalen Einzugsbereich wohnen. Das sind die Gemeinden Billerbeck, Havixbeck, Nottuln und Senden. Die Aufnahmevoraussetzungen sind in § 138 SGB IX gesetzlich bestimmt.
In der Regel stellt man den Reha-Antrag bei der Agentur für Arbeit. Dieser Antrag wird von einem Fachausschuss überprüft, in dem folgende Einrichtungen vertreten sind:
- die Agentur für Arbeit Kreis Coesfeld
- der Sozialhilfeträger Landschaftsverband Westfalen-Lippe
- die Tilbecker Werkstätten.
Im Fachausschuss wird geklärt, ob die Werkstatt für den Menschen mit Behinderung geeignet ist und es wird der Aufnahmezeitpunkt abgestimmt. Eventuell fehlende Unterlagen werden eingefordert, die Teilnahme am Fahrdienst wird geklärt und sofern nötig wird ein Sondertagessatz abgestimmt. Der Fachausschuss berät über die notwendigen beruflichen Rehabilitations- und Bildungsmaßnahmen und stimmt sie in jedem Einzelfall untereinander ab. Er beteiligt sich an der Entwicklung geeigneter Maßnahmen zum Übergang einzelner Personen in andere Förder-, Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten bis hin zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Er hört dabei vorab den behinderten Menschen und ggf. seinen Betreuer an und kann ergänzend Sachverständige hinzuziehen. Abschließend spricht der Fachausschuss gegenüber dem jeweiligen Kostenträger eine Aufnahmeempfehlung aus, die der Kostenträger in der Regel genehmigt.
Wenn Sie Fragen zum Aufnahmeverfahren haben, wenden Sie sich bitte an Frau Trabandt.
eMail trabandt.s@tilbecker-werkstaetten.de
Telefon: 02502 2219110
Der Aufnahme folgen drei Stufen: das Eingangsverfahren, der Berufsbildungsbereich und der Arbeitsbereich.
Das Eingangsverfahren dauert meistens drei Monate. In dieser Stufe werden die Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten des Menschen mit Behinderung erhoben und es wird ein individueller Eingliederungsplan erstellt.
Der Aufnahme und dem Eingangsverfahren folgt eine Berufsbildungsmaßnahme.
Hierbei erfährt der Mensch mit Behinderung dann eine in der Regel zweijährige berufliche Bildung.
Für diese Zeit gibt es einen Rahmenplan, der individuell und personenorientiert angepasst wird.
Die Berufsbildungsmaßnahmen werden in folgenden Bereichen angeboten:
- Hauswirtschaft
- Metallverarbeitung
- Textilverarbeitung
- Montage und Verpackung
- Garten- und Landschaftspflege
Weitere Bereiche sind nach Absprache und individuellen Voraussetzungen möglich.
Der Aufnahme, dem Eingangsverfahren und der Berufsbildungsmaßnahme folgt der Arbeitsbereich.
Der Arbeitsbereich kann sich in den Tilbecker Werkstätten oder in der Zweigwerkstatt WENO befinden. Alternativ ist auch ein ausgelagerter Arbeitsplatz möglich, der unter Umständen auch den Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet.
Das hängt ganz von den individuellen Bedürfnissen, Interessen und Fähigkeiten des Menschen mit Behinderung ab. Ein ausgelagerter Arbeitsplatz bietet einen geschützten Rahmen, innerhalb dessen die Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts erfahren werden können. Gegebenenfalls ist über ein betreutes Praktikum oder einen Direkteinstieg auch der sofortige Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich.
Die Tilbecker Werkstätten bieten folgende Beschäftigungsbereiche:
- Montage und Verpackung
- Textilarbeiten / Schneiderei
- Metallarbeiten / Schlosserei
- Hauswirtschaft (Küche, Reinigungsarbeiten)
- Landschaftspflege und Gärtnerei
- Verkauf
- Kerzenherstellung
Außerdem bieten die Tilbecker Werkstätten auch ausgelagerte Arbeitsplätze.
Die Zweigwerkstatt WENO bietet folgende Beschäftigungsbereiche:
- Lettershop: EDV Arbeiten, Kopierarbeiten, Konfektionieren von Werbematerialien
- Paketversand: Konfektionieren und Versandfertigstellung von Paketen
- Schneiderei: Näharbeiten
- Hauswirtschaft: Sicherung der hauswirtschaftlichen Abläufe innerhalb der WENO
- Montage und Verpackung
Ausgelagerte Arbeitsplätze bieten ein Arbeitsumfeld, das den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts nahe kommt. Begleitet durch das Fachpersonal der Werkstatt entwickeln die Beschäftigten ihre Handlungskompetenz hier weiter und erproben den Umgang mit den üblichen Bedingungen der Arbeitswelt. Der Wechsel in ein Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts wird dann von uns weiter begleitet.
Ausgelagerte Arbeitsplätze gibt es in:
- Betrieben der Stift Tilbeck GmbH wie Küche oder Gärtnerei
- Firmen und Einrichtungen in der Region z.B. gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft A&QUA in Nottuln, verschiedene Altenheime, Garten- und Landschaftsbau und im Bereich Gebäudedienstleistung
Im Integrationsunternehmen Varia GmbH, einer 100%igen Tochter der Stift Tilbeck GmbH, sind darüber hinaus Tätigkeiten in folgenden Bereichen möglich:
- Industriemontage
- Gartenarbeiten
- Gebäudereinigung
- Gastronomie
Bei Vorliegen des entsprechenden Bedarfs, kann ein Fahrdienst in Anspruch genommen werden. Den Transport vom Wohnort zur Werkstatt und zurück organisiert ein Fahrdienstunternehmen.Vorab muss die Zustimmung des zuständigen Kostenträgers (z.B. Agentur für Arbeit oder Landschaftsverband) vorliegen.
Für die Verpflegung in der Werkstatt ist gesorgt: jeder Beschäftigte kann an der angebotenen Mittagsmahlzeit teilnehmen. Bei Bedarf geben die Mitarbeiter Anleitung oder Unterstützung.
Mit den Beschäftigten der Tilbecker Werkstätten bzw. der Zweigwerkstatt WENO wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen. Er regelt auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben (§ 138 SGB IX) die Rechte und Pflichten der Werkstatt und des Beschäftigten. Die Beschäftigten erhalten ein monatliches Arbeitsentgeld. Dies setzt sich aus einen Grundbetrag in Höhe von derzeit 75,00 € sowie einem individuellen, leistungsbezogenen Steigerungsbetrag zusammen. Zusätzlich zahlt die Werkstatt jeden Monat ein Arbeitsförderungsgeld in Höhe von bis zu 26,00 €.
Die Arbeitszeiten sind von Montag bis Donnerstag 8.00 bis 16.30 Uhr und am Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr. Die Arbeitszeit wird durch Pausen unterbrochen. Dadurch wird auch den unterschiedlichen Belastungsmöglichkeiten der Beschäftigten Rechnung getragen.
Den Beschäftigten stehen derzeit 30 Arbeitstage Erholungsurlaub pro Jahr zu. Bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises sind es 35 Arbeitstage.
Wir erstellen gemeinsam mit den Beschäftigten individuelle Förder- und Begleitpläne, die regelmäßig kontrolliert und aktualisiert werden.
Ziel der Maßnahmen ist die Verbesserung der individuellen Handlungskompetenz und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie die weitere Entwicklung der gesamten Persönlichkeit.
Darüber hinaus sichert der arbeitsmedizinische Dienst die arbeitsfeldbezogene medizinische Versorgung der Beschäftigten und der begleitende Soziale Dienst der Werkstatt unterstützt und ergänzt die arbeitspädagogischen Maßnahmen der Gruppen. Bei aktuellen persönlichen und sozialen Problemen finden die Beschäftigten hier zusätzliche Beratung und Begleitung.
Innerhalb der Arbeitszeit werden zudem begleitende Maßnahmen angeboten, die der Förderung und Weiterentwicklung dienen:
- Allgemeinbildung und Entwicklung der Wahrnehmung
- Beratung und Hilfen in Fragen, die die Beschäftigten nicht alleine bewältigen
- Lese-, Rechen- und Rechtschreibkurse
- Konzentrationsübungen
- Einüben und Vertiefen lebenspraktischer Tätigkeiten (Kochen, Backen, etc.)
- Computerkurse, Nähen, Ernährung usw.
- Musik- und Rhythmikgruppen etc.
- Sport mit der Baumberger Sportgemeinschaft (BSG): Schwimmen, Gymnastik