Wohnen für Menschen mit Behinderungen

Wir haben verschiedene Wohn-Angebote.
Diese Angebote sind an diesen Orten:
- West-Münster
- Billerbeck
- Havixbeck
- Nottuln
- Senden
Wir haben verschiedene Wohn-Angebote.
Diese Angebote sind an diesen Orten:
- West-Münster
- Billerbeck
- Havixbeck
- Nottuln
- Senden

Zusammen wohnen
Wir bieten Plätze in einer Wohn-Gemeinschaft

In diesen Wohn-Gemeinschaften gibt es verschiedene Hilfen.
Diese Hilfen machen Assistenten und Assistentinnen.
Sie helfen zum Beispiel:
Beim Kochen.
Bei der Pflege.
Beim Putzen.
Zusammen wohnen
Wir bieten Plätze in einer Wohn-Gemeinschaft
In diesen Wohn-Gemeinschaften gibt es verschiedene Hilfen.
Diese Hilfen machen Assistenten und Assistentinnen.
Sie helfen zum Beispiel:
Beim Kochen.
Bei der Pflege.
Beim Putzen.


In einer Wohn-Gemeinschaft hat man ein eigenes Zimmer.
Dazu gehört ein kleines Bad.
Küche und Wohn-Zimmer sind Gemeinschafts-Räume.
Das bedeutet:
Diese Räume benutzen alle Mitbewohner und Mitbewohnerinnen.
In einer Wohn-Gemeinschaft kann es auch einen Nacht-Dienst geben.
Wenn die Mitbewohner und Mitbewohnerinnen einen Nacht-Dienst brauchen.
In einer Wohn-Gemeinschaft hat man ein eigenes Zimmer.
Dazu gehört ein kleines Bad.
Küche und Wohn-Zimmer sind Gemeinschafts-Räume.
Das bedeutet:
Diese Räume benutzen alle Mitbewohner und Mitbewohnerinnen.
In einer Wohn-Gemeinschaft kann es auch einen Nacht-Dienst geben.
Wenn die Mitbewohner und Mitbewohnerinnen einen Nacht-Dienst brauchen.


Alle Mitbewohner und Mitbewohnerinnen haben das Recht auf Assistenz.
Wenn man eine Assistenz braucht:
Dann muss man sagen:
Bei diesen Sachen brauche ich Hilfe.
Dafür wünsche ich mir eine Assistenz.
Dann kann man eine Assistenz beantragen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Menschen mit Behinderungen in den Wohn-Gemeinschaften.
Sie wollen wissen:
Das sind die Wünsche von Mitbewohnern mit Behinderungen.
Das wollen sie im Leben erreichen.
Sie überlegen zusammen mit den Menschen mit Behinderungen:
So kann man diese Wünsche erfüllen.
So kann man diese Hilfen bekommen.
Alle Mitbewohner und Mitbewohnerinnen haben das Recht auf Assistenz.
Wenn man eine Assistenz braucht:
Dann muss man sagen:
Bei diesen Sachen brauche ich Hilfe.
Dafür wünsche ich mir eine Assistenz.
Dann kann man eine Assistenz beantragen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Menschen mit Behinderungen in den Wohn-Gemeinschaften.
Sie wollen wissen:
Das sind die Wünsche von Mitbewohnern mit Behinderungen.
Das wollen sie im Leben erreichen.
Sie überlegen zusammen mit den Menschen mit Behinderungen:
So kann man diese Wünsche erfüllen.
So kann man diese Hilfen bekommen.

Ambulantes Wohnen
Ambulantes Wohnen bedeutet:

Eine Person wohnt allein.
Aber diese Person braucht Hilfe.
Deshalb kommt eine Assistenz in die Wohnung.
Diese Assistenz kommt regelmäßig.
Sie bleibt eine bestimmte Zeit.
Zum Beispiel 2 Stunden.
In dieser Zeit hilft sie der Person in der Wohnung.
Die Person in der Wohnung bestimmt:
Diese Hilfe brauche ich.
Beim ambulanten Wohnen wird ein Hilfe-Plan gemacht.
In dem Hilfe-Plan steht:
Diese Hilfe braucht eine Person.
Zu dieser Zeit bekommt sie diese Hilfe.
Ambulantes Wohnen
Ambulantes Wohnen bedeutet:
Eine Person wohnt allein.
Aber diese Person braucht Hilfe.
Deshalb kommt eine Assistenz in die Wohnung.
Diese Assistenz kommt regelmäßig.
Sie bleibt eine bestimmte Zeit.
Zum Beispiel 2 Stunden.
In dieser Zeit hilft sie der Person in der Wohnung.
Die Person in der Wohnung bestimmt:
Diese Hilfe brauche ich.
Beim ambulanten Wohnen wird ein Hilfe-Plan gemacht.
In dem Hilfe-Plan steht:
Diese Hilfe braucht eine Person.
Zu dieser Zeit bekommt sie diese Hilfe.
