Öffentliche Ausschreibung
Bekanntmachung gemäß VOB/A §12
Name, Anschrift, Telefon des öffentl. Auftraggebers | Stift Tilbeck GmbH | |
Architekt | abdekader architekten bda
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Verfahren | Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem T Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a, Abs. 2 VOB/A | |
Bauvorhaben | Neubau eines Wohnheimes mit 24 Plätzen in Appelhülsen Nettogeschossfläche ca. 1.117 m² | |
Art und Umfang | Es entsteht ein dreigeschossiger massiver Baukörper (Stahlbeton und Kalksandstein) mit einer Verblenderfassade Ein Teil des dreigeschossigen Baukörpers wird als gedämmte Flachdachkonstruktion (Foliendach) ausgeführt. Die geneigten Dachflächen als Satteldach erhalten eine Ziegeldeckung. Das Gebäude ist nicht unterkellert. Die Ausschreibungsunterlagen werden in 1-facher Ausfertigung versandt. Folgende Fachlose werden ausgeschrieben: | |
Fachlos 501: | Außenanlagen Ausführungsbeginn: ca. 8. KW 2021 - 14.KW. 2021 Die Unterlagen können bis zum 03.02.2021 mit Angabe des Fachloses angefordert werden Der Versand der Unterlagen erfolgt ab dem 25.01.2021 | |
Eröffnung Fachlos 501 | Submissionstermin: Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Verdingungsunterlagen können nach Voranmeldung im Architekturbüro Abdelkader Architekten BDA, 48146 Münster, Tel. 0251 – 9829990 eingesehen werden. | |
Personen | Zum Eröffnungstermin sind nur Bieter und ihre Bevollmächtigten zugelassen. | |
Sicherheiten | Für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag ist eine Sicherheit durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft i. H. von 5 % der Auftragssumme einschl. etwaiger Nachträge als unbefristete Vertragserfüllungs- und Mängelansprüche-Bürgschaft zu stellen. | |
Zahlungen | Zahlungsbedingungen gemäß Ausschreibung | |
Bieter GM | Arbeits- oder Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu einer AG zusammenschließen wollen, haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben. | |
Nachweise | Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung (Leistungsfähigkeit, Sachkunde und Zuverlässigkeit) Angaben gemäß VOB/A § 8 Nr. 3 Abs. 1 Buchstabe a bis f zu machen. | |
Zuschlagsfrist | Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Eröffnungstermin. Der Bieter ist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden. | |
Änderungen | Nebenangebote/ Änderungsvorschläge sind nur bei gleichzeitiger Abgabe eines Hauptangebotes zulässig. Sie müssen auf besonderer Anlage erstellt und als solche gekennzeichnet werden. Die Leistung ist umfassend zu beschreiben, die Gliederung der Leistungsverzeichnisse ist beizubehalten. | |
Sonstiges | Es gilt die VOB Teil A – C, der Zuschlag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot unter Berücksichtigung aller Gesichtpunkte gem. § 16 VOB/A erteilt. | |
Münster, den 18.01.2021 |