Im Eingangsverfahren wird festgestellt, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung ist, welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für den behinderten Menschen in Betracht kommen. Am Ende des Eingangsverfahrens wird ein individueller Eingliederungsplan erstellt. Das Eingangsverfahren dauert in der Regel drei Monate. Die Kosten des Eingangsverfahrens trägt zumeist die Arbeitsverwaltung.
In der Regel schließt sich eine Aufnahme in den Berufsbildungsbereich der Tilbecker Werkstätten an.
Die Tilbecker Werkstätten haben einen eigenständigen Berufsbildungsbereich, dessen Aufgabe die berufliche Bildung und die intensive Förderung des Beschäftigten ist. In jeweils einem Grund- und einem Aufbaukurs erlernen die Teilnehmer unterschiedliche berufliche Fertigkeiten. Dies dient dem Erkennen, Entdecken und dem Ausbau eigener Fähigkeiten, wie aber auch dem Entdecken und Entwickeln eigener Vorstellungen und Wünsche.
Ist der Berufsbildungsbereich nach maximal zwei Jahren abgeschlossen, können die Beschäftigten in eine Gruppe im Arbeitsbereich der Tilbecker Werkstätten wechseln.