Werkstattvertrag
Mit den Beschäftigten der Tilbecker Werkstätten wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen. Er regelt auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben (§ 138 SGB IX) die Rechte und Pflichten der Werkstatt und des Beschäftigten.
Arbeitsentgeld
Alle Beschäftigten der Tilbecker Werkstätten erhalten ein monatliches Arbeitsentgeld. Dieses setzt sich zusammen aus einen Grundbetrag in Höhe von derzeit 67,00 €. Hinzu kommt ein Steigerungsbetrag, der individuell und leistungsbezogen berechnet wird. Zusätzlich zahlt die Werkstatt jeden Monat ein Arbeitsförderungsgeld in Höhe von bis zu 27,00 €.
Arbeitszeiten
montags bis donnerstags von 8.00 bis 16.30 Uhr
freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr
Die Arbeitszeit wird durch Pausen unterbrochen. Dadurch wird auch den unterschiedlichen Belastungsmöglichkeiten der Beschäftigten Rechnung getragen.
Urlaub
Die Beschäftigten der Tilbecker Werkstätten erhalten zur Zeit 30 Arbeitstage Erholungsurlaub pro Jahr. Bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises erhöht sich dieser um zusätzliche 5 Arbeitstage.
Mitwirkung
Die Werkstattbeschäftigten wählen einen Werkstattrat. Dieser wirkt bei denjenigen Angelegenheiten der Werkstatt mit, die die Interessen der Beschäftigten berühren.
Fahrdienst
Die Tilbecker Werkstätten organisieren, wenn dies wegen Art oder Schwere der Behinderung des einzelnen Beschäftigten notwendig ist, die Beförderung der Beschäftigten von ihrem Wohnort zur Werkstatt und zurück.Vorab muss die Zustimmung des zuständigen Leistungsträgern (zB Agentur für Arbeit oder Landschaftsverband) vorliegen.
Verpflegung
Jeder Beschäftigte kann an der angebotenen Mittagsmahlzeit teilnehmen. Bei Bedarf geben die Mitarbeiter Anleitung oder Unterstützung.
Vorrichtungsbau
Menschen mit Behinderungen benötigen zur Ausführung bestimmter Tätigkeiten und zur Integration in die Arbeitsabläufe je nach körperlichen und geistigen Fähigkeiten oftmals Hilfsvorrichtungen. Unser Vorrichtungsbau sorgt für individuelle Lösungen.