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Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung haben nach Absolvierung der Schulpflicht die Möglichkeit, eine berufliche Bildungsmaßnahme und im Anschluss daran einen Arbeits- oder Beschäftigungsplatz in den Tilbecker Werkstätten zu finden. Die Aufnahme erfolgt zunächst im Eingangsverfahren. Dort werden die Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten auf dem Feld der beruflichen Bildung erhoben und ein individueller Eingliederungsplan erstellt. Im Berufsbildungsbereich erfährt der Mensch mit Behinderung dann eine in der Regel zweijährige Ausbildung. Danach erfolgt, wenn eine Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich ist, eine Aufnahme in den Arbeitsbereich der Tilbecker Werkstätten.
Unterschiedliche Beeinträchtigungen erfordern differenzierte Förderangebote. Und so werden die Maßnahmen individuell unter Berücksichtigung der Art und Schwere der Behinderung auf die Bedürfnisse jedes Einzelnen abgestimmt. Ziel der Fördermaßnahmen ist die Sicherung der Teilhabe des einzelnen Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben und seine Integration in die Gesellschaft.Damit füllen wir den Rahmen aus, den die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) setzen.


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