Bei einer Aufnahme in die WENO wird zunächst das Eingangsverfahren durchlaufen.
Im Eingangsverfahren wird festgestellt, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung ist, welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für den behinderten Menschen in Betracht kommen. Am Ende des Eingangsverfahrens wird ein individueller Eingliederungsplan erstellt. Das Eingangsverfahren dauert in der Regel drei Monate. Kostenträger des Eingangsverfahrens ist i.d.R. die Arbeitsverwaltung.
Daran schließt sich der Berufsbildungsbereich an. Dort werden Arbeitsfähigkeit und -techniken erlernt und gefestigt. In einem geschützten Rahmen haben hier Beschäftigte, die neu in der WENO anfangen, die Möglichkeit, schrittweise die Arbeitsbelastung zu steigern und sich mit dem Umfeld und den Anforderungen des Arbeitsalltags bekannt zu machen.
Der Soziale Dienst begleitet den individuellen Prozess der Eingliederung ins Arbeitsleben.
Die Maßnahmen im Berufsbildungsbereich unterteilen sich in eine maximal drei Monate dauernde Orientierungsphase und in einen sich anschließenden Grund- und Aufbaukurs. Grund- und Aufbaukurs werden nach den individuellen Bedürfnissen und Entwicklungen des Beschäftigten geplant und umgesetzt. Für diese Maßnahmen stehen maximal zwei Jahre zur Verfügung. Danach wird unter Beteiligung des Fachausschusses abgestimmt, ob eine Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, die Aufnahme in eine Arbeitsgruppe der WENO oder eine sonstige berufliche Bildungsmaßnahme angezeigt ist.