Über die Aufnahme in die Werkstatt mit den Phasen Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich entscheidet der Fachausschuss.
In diesem sind vertreten
- die Agentur für Arbeit Kreis Coesfeld
- der Sozialhilfeträger Landschaftsverband Westfalen-Lippe
- die Tilbecker Werkstätten.
Der Fachausschuss berät über die notwendigen beruflichen Rehabilitations- und Bildungsmaßnahmen und stimmt sie in jedem Einzelfall untereinander ab. Er ist beteiligt bei der Entwicklung geeigneter Maßnahmen zum Übergang einzelner Personen in andere Förder-, Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten bis hin zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Er hört dabei vorab den behinderten Menschen und ggf. seinen Betreuer an; er kann ergänzend Sachverständige hinzuziehen.