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Die Tilbecker Werkstätten sind eine nach § 136 SGB IX anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen. Als Einrichtung zur sozialen und beruflichen Rehabilitation verfolgen wir das Ziel, Menschen mit Behinderungen die Teilnahme am Arbeitsleben zu ermöglichen, ihnen eine ihren individuellen Bedürfnissen, ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechende berufliche Bildung und Beschäftigung zu bieten. Das Tätigsein am Arbeitsplatz ist zentraler Bestandteil der Förderung.

Aufnahme in die Werkstatt finden alle Menschen mit Behinderung, die in dem uns zugewiesenen regionalen Einzugsbereich wohnen. Das sind die Gemeinden Billerbeck, Havixbeck, Nottuln und Senden. Die Aufnahmevoraussetzungen sind in § 138 SGB IX gesetzlich bestimmt.


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