Diese Frage stellen sich viele, die zum ersten Mal Kontakt mit uns aufnehmen. Daher hier ein kurzer Überblick: Integrationsprojekte sind in den Paragraphen 132 ff des 9. Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) definiert.
Darin heißt es, dass Integrationsunternehmen das Ziel haben, Arbeitsplätze für Menschen mit und ohne Behinderung zu schaffen. Sie beschäftigen mindestens 25% und maximal 50% schwerbehinderte Menschen in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen und erhalten nicht mehr und nicht weniger laufende Unterstützung als andere Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes. Selbstverständlich unterliegen wir den allgemeinen Markt- und Wettbewerbsbedingungen und sind ein rechtlich und wirtschaftlich selbstständiges Unternehmen.