Tilbeck in der Zeit des NationalsozialismusLogin


Bereits in den 30er Jahren war das Stift eine Heil- und Pflegeanstalt für mehr als 500 kranke und behinderte Mädchen und Frauen.

Mit der Machtergreifung Hitlers gewann die nationalsozialistische Ideologie mit Begriffen wie “Rassenhygiene” und “Erbgesundheitslehre” (Eugenik) immer mehr an Boden. Das Vorgehen gegen die so genannten Erbkranken wurde durch die unreflektierte Übertragung der bis dahin allenfalls für die Tierwelt geltenden Darwinschen Theorie der “Natürlichen Auslese” und des “Kampfes um das menschliche Dasein” auf das menschliche Zusammenleben gerechtfertigt. Ständig wachsender Propagandadruck forcierte und legitimierte die staatlich gelenkte Verkehrung gesellschaftlicher Normen. Die menschenverachtende Doktrin des Dritten Reiches fand mit dem “Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses” einen konkreten Ausdruck. Fortan sollten sich die Träger angeblicher, genau festgelegter Erbkrankheiten bei den Gesundheitsämtern melden. Vor neu errichteten Erbgesundheitsgerichten wurde über die Sterilisierung der Gemeldeten entschieden. Obwohl die katholische Kirche, die die Unfruchtbarmachung grundsätzlich abwehrte, in Verhandlungen für die Betroffenen Partei ergriff, mussten sich 46 Mädchen und Frauen des Stiftes sterilisieren lassen.

Unter den fortschreitenden Ausnahmebedingungen des Zweiten Weltkrieges radikalisierte sich die begonnene Vernichtung “lebensunwerten Lebens” noch weiter. Die zentrale Erfassung der in den Heil- und Pflegeanstalten lebenden Patienten und Bewohner stellte sich später als der Beginn der Euthanasiemaßnahmen heraus. Bis Kriegsende fielen im Deutschen Reich wohl 200.000 Menschen der staatlich organisierten Massentötung zum Opfer. Bis Ende August 1941 waren 462 der etwa 680 in Tilbeck betreuten Mädchen und Frauen den entsprechenden Stellen gemeldet. Als Träger des Stiftes rief Bischof von Galen die Verantwortlichen in den Einrichtungen zu passivem Widerstand auf und klagte in seiner Predigt vom 3. August 1941 die NS-“Euthanasie” in der Lambertikirche zu Münster öffentlich an.

Obwohl es im Stift Tilbeck zu keiner direkten Überführung kam, kamen 26 der 1936/1937 in eine staatliche Anstalt verlegten Mädchen und Frauen um. Unter der steigenden Gefahr der Enteignung durch das NS-Regime konnte im Dezember 1941 die Verlegung von 150 Patientinnen aus dem Stift nach Eickelborn nicht verhindert werden. 62 dieser Frauen überlebten die damit verbundenen Verschärfungen ihrer Lebensverhältnisse nicht und starben. 71 der 150 Frauen wurden 1943 vor Luftangriffen in solche Anstalten evakuiert, in denen ein Großteil von ihnen ebenfalls umkam.

Die Kriegssituation führte außerdem dazu, dass von ursprünglich 30 Angestellten kaum noch jemand da war. In Deutschland herrschte Arbeitskräftemangel, so dass Zwangsarbeiter aus besetzten Gebieten herangezogen wurden. Bis Kriegsende waren mindestens 17 vom Arbeitsamt zugeteilte Arbeiter zwangsbeschäftigt. Im Zuge der Entschädigungsbemühungen der Katholischen Kirche konnte ein polnischer Fremdarbeiter, der im Stift beschäftigt war, ermittelt werden und über einen speziell hierfür errichteten Fonds entschädigt werden.

Wie groß die Sorge um das Wohl der dem Stift anvertrauten Mädchen und Frauen während dieser Zeit war und wie viel davon noch heute spürbar ist, wird im Gespräch mit älteren Schwestern deutlich, die sich an diese Zeit erinnern. Im Jahr 2001 wurde den Opfern des Nationalsozialismus im Stift Tilbeck auf dem Tilbecker Friedhof ein Mahnmal als Gedenkstein gesetzt.

 


Copyright © 2010 • Stift Tilbeck GmbH • All Rights Reserved • Impressum Login