Zuständigkeit für das Betreute Wohnen geändert
Zum 1.7.2003 hat sich die Zuständigkeit für das Betreute Wohnen geändert. Waren bislang die Kreise bzw kreisfreien Städte zuständig, so ist nunmehr der Landschaftsverband Westfalen - Lippe zuständig. Damit liegt die Zuständigkeit für alle Formen des Wohnens von Menschen mit Behinderung in einer Hand.
Am 3.7.2003 wurde das nunmehr geltende Verfahren für das Betreute Wohnen im Kreis Coesfeld vorgestellt. Damit sind alle Voraussetzungen für eine zeitnahe Bearbeitung von Anträgen geschaffen.
In der Stadt Münster stehen entsprechende Abstimmungsgespräche noch aus.
Wenn Sie weitere Informationen zum Betreuten Wohnen wünschen, setzen sich bitte mit unseren Mitarbeitern in Verbindung.