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FuD jetzt auch in der Stadt Münster

Seit dem 1. Mai 2004 bietet die Stift Tilbeck GmbH auch Leistungen des Familienunterstützenden Dienstes (FuD) in der Stadt Münster an. Damit unterstützt der FuD Familien bei der Betreuung behinderter Angehöriger. Unsere Mitarbeiterin Frau Feldmann erarbeitet gemeinsam mit Anfragenden den Unterstützungsbedarf und hilft bei der Organisation entsprechender Dienste bzw. vermittelt Ihnen entsprechende Dienstleistungen.

Sie erreichen den FuD telefonisch unter Nr. 0160 - 9065 3878. Sie können für Ihre Fragen auch die regelmäßigen Sprechstunden nutzen. Diese finden im Gesundheitshaus Münster, Gasselstiege 13 statt. Termine sind jeweils

Dienstags 10 bis 12 Uhr

Donnerstags 14 bis 16 Uhr

Termine können auch telefonisch vereinbart werden. 

 

 

 

 

 Zuständigkeit für das Betreute Wohnen geändert

 Zum 1.7.2003 hat sich die Zuständigkeit für das Betreute Wohnen geändert. Waren bislang die Kreise bzw kreisfreien Städte zuständig, so ist nunmehr der Landschaftsverband Westfalen - Lippe zuständig. Damit liegt die Zuständigkeit für alle Formen des Wohnens von Menschen mit Behinderung in einer Hand.

Am 3.7.2003 wurde das nunmehr geltende Verfahren für das Betreute Wohnen im Kreis Coesfeld vorgestellt. Damit sind alle Voraussetzungen für eine zeitnahe Bearbeitung von Anträgen geschaffen.

In der Stadt Münster stehen entsprechende Abstimmungsgespräche noch aus.

Wenn Sie weitere Informationen zum Betreuten Wohnen wünschen, setzen sich bitte mit unseren Mitarbeitern in Verbindung.

 

 
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